Trockene Augen nach allogener Stammzelltransplantation
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Forum - Welche Reparaturen muss der Mieter zahlen – bin ich wirklich für alles verantwortlich?

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Lutz (Gast)
03.07.2025 11:38 (UTC)[zitieren]
Ich habe aktuell ein kleines Problem mit meiner Wohnung und hoffe, dass hier jemand aus eigener Erfahrung weiterhelfen kann. Es geht um das Thema Reparaturen in einer Mietwohnung und wer wofür aufkommen muss.

Vor Kurzem hat der Wasserhahn in meiner Küche angefangen zu tropfen. Ich habe das meinem Vermieter gemeldet, aber seine Antwort war recht knapp: "Kleinreparatur, bitte selbst übernehmen." Nun frage ich mich, ob das wirklich so einfach ist.

Im Mietvertrag steht etwas von Kleinreparaturen bis 100 Euro – aber auch, dass es auf den „häufig genutzten Mietbereich“ ankommt. Heißt das, ich muss wirklich jedes Mal zahlen, wenn etwas im Bad oder in der Küche kaputtgeht, selbst wenn es nicht meine Schuld ist? Und was ist mit der Dunstabzugshaube, die kürzlich ausgefallen ist?

Mein Nachbar meint, nur Teile, die man regelmäßig anfassen oder bedienen muss, fallen unter diese Klausel. Das würde Wasserhähne oder Lichtschalter betreffen, aber nicht die Elektrik dahinter oder die Heizung. Auch habe ich irgendwo gelesen, dass der Gesamtbetrag für solche Kleinreparaturen pro Jahr eine gewisse Obergrenze nicht überschreiten darf.

Ich finde es ehrlich gesagt schwierig einzuschätzen, was nun wirklich zu den Pflichten des Mieters gehört und wo der Vermieter verantwortlich ist. Außerdem habe ich keine Lust, in einem Jahr 300 Euro aus eigener Tasche zu zahlen, nur weil nach und nach alles in der Wohnung den Geist aufgibt.

Gerade bei älteren Wohnungen kommt es ja öfter zu kleinen Defekten. Wenn ich jedes Mal zahlen muss, wird das auf Dauer teuer. Deshalb frage ich mich ernsthaft, wie viel Eigenverantwortung als Mieter überhaupt noch zumutbar ist.

Welche Reparaturen muss der Mieter zahlen? Gibt es klare Grenzen oder hängt das alles vom Vertrag ab?

Petterson (Gast)
03.07.2025 12:21 (UTC)[zitieren]
Das Thema Reparaturkosten in Mietwohnungen sorgt tatsächlich immer wieder für Verwirrung – du bist mit deiner Unsicherheit also nicht allein. Die gute Nachricht ist: Es gibt klare rechtliche Vorgaben, die verhindern, dass Mieter unbegrenzt zur Kasse gebeten werden.

Grundsätzlich trägt der Vermieter die Instandhaltungspflicht für die Wohnung. Das heißt, alle Schäden, die nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, fallen in seine Verantwortung. Die sogenannte Kleinreparaturklausel ist eine Ausnahme – sie ist nur wirksam, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich genannt ist und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Dazu zählt: Die Reparatur darf sich nur auf Dinge beziehen, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen – also zum Beispiel Wasserhähne, Lichtschalter oder Türgriffe. Die Reparaturkosten müssen pro Fall begrenzt sein (meist zwischen 75 und 120 Euro), und es darf eine jährliche Obergrenze (z. B. 6 % der Jahreskaltmiete oder ca. 200–300 Euro) nicht überschritten werden.

Geräte wie Heizungsanlagen, Fenstermechanik oder Elektroinstallationen gehören in der Regel nicht dazu. Auch die defekte Dunstabzugshaube wäre nach deiner Beschreibung vermutlich Sache des Vermieters – es sei denn, sie lässt sich mit wenigen Handgriffen austauschen und fällt unter die Obergrenze.

Es lohnt sich, deinen Mietvertrag genau zu prüfen. Fehlen dort konkrete Angaben oder sind die Grenzen zu hoch angesetzt, ist die Klausel möglicherweise ungültig. In dem Fall musst du als Mieter gar keine Reparaturkosten übernehmen.

Mein Tipp: Dokumentiere alle Schäden mit Fotos und informiere den Vermieter schriftlich. Lege dabei ruhig dar, warum du die Reparatur nicht übernehmen möchtest – wenn du im Recht bist, kannst du auf eine faire Lösung hoffen. Bei wiederholten Problemen hilft es außerdem, eine Mietberatung oder den Mieterverein aufzusuchen.

Langfristig ist Transparenz das Wichtigste: Nur wer weiß, was er zahlen muss – und was nicht –, kann sich gut absichern. Viel Erfolg bei deinem Fall!

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