Trockene Augen nach allogener Stammzelltransplantation
  Wer soll das bezahlen...
 

Trockene Augen:



Kostenübernahme für Tropfen durch gesetzliche und private Krankenversicherung

Bis zu 33 Prozent der Augenarztpatienten klagen über die Folgen trockener Augen. Abhilfe schaffen Medikamente zum befeuchten der Augen, welche die Leidtragenden in der Regel selbst bezahlen müssen. Normalerweise dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Präparate gegen trockene Augen nicht übernehmen. Nur Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung oder einer Privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten eine Kostenerstattung. 

Kostenübernahme in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Bescheinigt ein ärztliches Rezept eine schwerwiegende Erkrankung aus dem Katalog des Gemeinsamen Bundesausschusses, bezahlen Patienten der GKV nur den gesetzlichen Eigenanteil. Zu den Krankheitsbildern gehören beschädigte oder fehlende Tränendrüsen, Fazialislähmung, Funktionsstörungen beim Schließen eines Augenliedes und einige Autoimmunkrankheiten. Bei diesen handelt es sich um okuläres Pemphigoid, die Hauterkrankung Epidermolysis bullosa und das Sjögren-Syndrom. Bei letzterem müssen erhebliche Funktionsstörungen der Augen vorliegen. Der Arzt darf neben verschreibungs- und apothekenpflichtigen Augentropen verschiedene frei verkäufliche Medizinprodukte verschreiben, welche die GKV normalerweise nicht erstattet. Die erstattungsfähigen Tropfen gegen trockene Augen sind in der Arzneimittelrichtlinie aufgelistet.

Erstattung von Augentropfen durch die PKV

Ob und in welcher Höhe eine private Krankenkasse die Kosten von Medikamenten übernimmt, hängt vom vereinbarten Tarif ab. Medikamente sind in den meisten Tarifen abgesichert. Doch nicht jeder Tarif erstattet 100 Prozent der Kosten, wodurch Versicherte laut www.KVZentrale.com niedrigere Versicherungsprämien erziehlen. Die PKV bezahlt alle herkömmlichen Medikamente in der tariflich vereinbarten Höhe, wenn sie aufgrund einer Krankheit ärztlich verordnet wurden. Daher übernimmt die PKV die Kosten für ärztlich verordnete Tropfen gegen trockene Augen, unabhängig davon ob sie als Medikament verschreibungspflichtig sind.

Bezahlung von Eigenblut-Serumtropfen

Die Behandlung von trockenen Augen mit Eigenblut-Serumtropfen ist kostenintensiv, weshalb im Normalfall kein Anspruch auf Kostenübernahme besteht. Im Falle einer schwerwiegenden Krankheit, die sich nur durch Eigenblut-Serumtropfen therapieren lässt, lohnt sich ein Antrag bei der GKV. Erfolgversprechend ist dieser mit einem eindeutigen ärztlichen Befund. Die PKV bezahlt die Tropfen in der Regel, wenn der Versicherungsvertrag naturmedizinische Leistungen enthält.
 
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