Hallo,
deine Fragen sind absolut berechtigt – denn gerade bei mehreren Nebentätigkeiten im gemeinnützigen Bereich kommt es auf klare Abgrenzungen an. Gute Nachrichten vorweg: Ja, du kannst sowohl die Übungsleiterpauschale (bis 3.000 &euro

als auch die Ehrenamtspauschale (bis 840 &euro

in einem Jahr steuerfrei geltend machen – aber nur, wenn es sich um zwei klar getrennte Tätigkeiten handelt.
Die Übungsleiterpauschale gilt für Tätigkeiten als Trainer, Dozent oder Betreuer, also wenn du zum Beispiel im Sportverein Training gibst. Die Ehrenamtspauschale wiederum greift bei administrativen Aufgaben oder anderen ehrenamtlichen Einsätzen ohne fachlichen Bezug, wie z. B. als Schriftführer oder bei organisatorischen Aufgaben.
Wo du die Beträge in der Steuererklärung eintragen musst, hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig tätig bist. Meistens läuft es über die Anlage S (selbstständige Tätigkeit). Wichtig: Du musst die Beträge selbst eintragen und den jeweiligen Pauschbetrag abziehen – das Finanzamt berücksichtigt ihn nicht automatisch.
Eine wirklich hilfreiche und aktuelle Übersicht bietet
https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/ehrenamtspauschale-und-uebungsleiterpauschale-2025/. Dort findest du genaue Informationen zur Unterscheidung beider Pauschalen, zu den Voraussetzungen und zur steuerlichen Behandlung. Auch das Thema Werbungskosten wird dort erklärt – du kannst sie nur geltend machen, wenn sie die jeweiligen Pauschalen übersteigen.
Auf jeden Fall solltest du Belege wie Stundennachweise, Zahlungsbelege und einen Ehrenamtsvertrag gut aufbewahren. Diese Nachweise können wichtig sein, falls das Finanzamt Rückfragen hat. Und keine Sorge: Solange du deine Tätigkeiten sauber trennst und die Grenzen einhältst, ist alles rechtlich einwandfrei und vorteilhaft für dich.