Trockene Augen nach allogener Stammzelltransplantation
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Hallo an alle, die Probleme mit trockenen Augen haben! Es gibt viele unterschiedliche Ursachen für die Entstehung des Trockenen-Auges und von Tränenfilmstörungen wie zum Beispiel das Langzeittragen von weichen Kontakltinsen, GvHD, Blepharitis, Konjunktivitis usw. Aber es gibt nur wenig erfolgreiche Therapien für all diese unteschiedlichen Formen des Trockenen-Auges! Habt Ihr Fragen zu Euren Augen-Problemen oder Anregungen, Ratschläge, Tipps für andre Betroffene, so schreibt Euren Beitrag. PS: Um unten im Feld "Dein Test" eine Nachricht zu schreiben ist keine Registrierung oder Login notwendig. Der Hinweis "Du darfst dieses Thema leider nicht ansehen." kann ignoriert werden. In Eurem Nickname dürfen scheinbar keine Leerzeichen oder Umlaute vorkommen

Forum - Steuerfrei für Ehrenamt und Übungsleiter – aber wie genau?

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Jacky (Gast)
30.06.2025 08:07 (UTC)[zitieren]
Hallo zusammen,
ich bin seit letztem Jahr ehrenamtlich in einem Sportverein aktiv und habe für meine Tätigkeit eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen. Dieses Jahr könnte ich noch zusätzlich eine Nebentätigkeit als Trainer übernehmen, die ebenfalls bezahlt werden soll.

Jetzt frage ich mich: Kann man eigentlich beide Beträge steuerfrei bekommen, oder gilt das nur für eine Tätigkeit? Und wo genau trage ich das dann in der Steuererklärung ein?

Bisher habe ich noch keine Erfahrung mit steuerlichen Vorteilen aus Ehrenamt oder Übungsleitertätigkeit. Ich will nichts falsch machen, aber auch nicht auf etwas verzichten, das mir eigentlich zusteht. Dass ich nicht die kompletten Beträge versteuern muss, habe ich schon mal gehört. Aber wie das genau berechnet wird, ist mir noch nicht klar.

Ich vermute, es kommt auf die Art der Tätigkeit an, aber vielleicht kennt sich hier jemand besser aus. Welche Unterlagen sollte ich eigentlich aufheben? Und wird das automatisch bei der Steuer berücksichtigt, oder muss ich da aktiv etwas geltend machen?

Wäre super, wenn jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen kann.
Maggy (Gast)
30.06.2025 08:48 (UTC)[zitieren]
Hallo,
deine Fragen sind absolut berechtigt – denn gerade bei mehreren Nebentätigkeiten im gemeinnützigen Bereich kommt es auf klare Abgrenzungen an. Gute Nachrichten vorweg: Ja, du kannst sowohl die Übungsleiterpauschale (bis 3.000 &euro als auch die Ehrenamtspauschale (bis 840 &euro in einem Jahr steuerfrei geltend machen – aber nur, wenn es sich um zwei klar getrennte Tätigkeiten handelt.

Die Übungsleiterpauschale gilt für Tätigkeiten als Trainer, Dozent oder Betreuer, also wenn du zum Beispiel im Sportverein Training gibst. Die Ehrenamtspauschale wiederum greift bei administrativen Aufgaben oder anderen ehrenamtlichen Einsätzen ohne fachlichen Bezug, wie z. B. als Schriftführer oder bei organisatorischen Aufgaben.

Wo du die Beträge in der Steuererklärung eintragen musst, hängt davon ab, ob du angestellt oder selbstständig tätig bist. Meistens läuft es über die Anlage S (selbstständige Tätigkeit). Wichtig: Du musst die Beträge selbst eintragen und den jeweiligen Pauschbetrag abziehen – das Finanzamt berücksichtigt ihn nicht automatisch.

Eine wirklich hilfreiche und aktuelle Übersicht bietet https://www.smartsteuer.de/online/steuerwissen/ehrenamtspauschale-und-uebungsleiterpauschale-2025/. Dort findest du genaue Informationen zur Unterscheidung beider Pauschalen, zu den Voraussetzungen und zur steuerlichen Behandlung. Auch das Thema Werbungskosten wird dort erklärt – du kannst sie nur geltend machen, wenn sie die jeweiligen Pauschalen übersteigen.

Auf jeden Fall solltest du Belege wie Stundennachweise, Zahlungsbelege und einen Ehrenamtsvertrag gut aufbewahren. Diese Nachweise können wichtig sein, falls das Finanzamt Rückfragen hat. Und keine Sorge: Solange du deine Tätigkeiten sauber trennst und die Grenzen einhältst, ist alles rechtlich einwandfrei und vorteilhaft für dich.

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